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   BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 10/81   

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https://dejure.org/1983,15566
BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 10/81 (https://dejure.org/1983,15566)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1983 - 5a RKn 10/81 (https://dejure.org/1983,15566)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 5a RKn 10/81 (https://dejure.org/1983,15566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kinderzulage - Unfallversicherung - Berechnung der fiktive Unfallrente - Versichertenrente - Anrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 276
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66

    Anspruch eines Beamten der Finanzverwaltung auf Kindergeld bei gleichzeitigem

    Auszug aus BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 10/81
    Diese Subsidiarität des Kinderzuschusses gegenüber der Kinderzulage hält sich im Rahmen der Verfassung (vgl BSGE 26, 160, 163; "5, 89, 92 : SozR Nr. 1 zu S 7 BKGG; SozR 5870 5 8 Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Er sollte aber die Aufwendungen, die dem Rentenberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgleichen und gehört damit - ebenso wie das ihn später ersetzende Kindergeld (vgl. zu dessen Entwicklung BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990 - 1 BvL 20/84 -, juris Rn. 77 ff. m.w.N.) - zu einer Reihe von weiteren allgemeinen Sozialleistungen, die von den Prinzipien der Fürsorge und des Familienleistungsausgleichs (früher: "Familienlastenausgleich") geprägt sind und als Teil eines sozialen Ausgleichs zwecks Minderung der durch Kinder erhöhten finanziellen Belastungen gewährt werden (BVerfG, Beschluss vom 06.05.1975 - 1 BvR 332/72 -, juris Rn. 49; BSG, Urteile vom 09.02.1983 - 5a RKn 10/81 -, juris Rn. 13, vom 19.10.1977 - 4 RJ 57/76 -, juris Rn. 19, und vom 14.09.1977 - 4 RJ 107/76 -, juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 21.08.1980 - 3 AZR 63/79 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 08.10.1980 - IVb ZR 505/80 -, juris Rn. 20).
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 5/85

    Rentenberechtigung - Renteauszahlung - Verfassungsmäßigkeit des

    Das BSG hat wiederholt ausgesprochen, daß der Kinderzuschuß eine nach Grund und Höhe nicht von der Entrichtung besonderer Beiträge abhängige und dem reinen Versicherungsprinzip an sich widersprechende Leistung ist, die von den versicherungsfremden Prinzipien der Fürsorge und des Familienlastenausgleichs geprägt ist und als Teil eines sozialen Ausgleichs zwecks Minderung der durch Kinder erhöhten finanziellen Belastungen gewährt wird (BSGE 19, 241, 243 = SozR Nr. 7 zu § 1262 RVO; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 8 S. 14f; BSGE 44, 147, 150 = SozR 2200 § 1262 Nr. 10 S. 26; BSG SozR aaO Nr. 14 S. 41f ; BSGE 54, 276, 278 = SozR 2600 § 10 Nr. 3 S. 12f).
  • BSG, 14.03.1989 - 5a RKn 10/87

    Anspruch auf die Gewährung von Kinderzuschüssen zu seiner Bergmannsrente -

    Für § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RKG nF ist daher allein das tatsächliche Zufließen einer kindbezogenen Leistung entscheidend (vgl BSG SozR 2600 § 60 Nr. 3; SozR 6555 Art. 26 Nr. 1).
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